Gefährungsbeurteilung psychischer Belastung
(GB Psych)
Der Auftrag zur Beurteilung psychischer Belastung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, §5, Absatz 3.6.
Mit der Durchführung der „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ genügen Unternehmen jedoch nicht nur der Gesetzeslage, sondern identifizieren auch organisatorische Schwachstellen und Belastungsquellen im Betrieb. Mit diesem Wissen kann die Qualität der Arbeit verbessert werden. Dies ist für die psychische Gesundheit unverzichtbar und wirkt sich langfristig auf Motivation, Leistungsfähigkeit und Betriebsklima aus.
Zur Erfassung psychischer Belastung am Arbeitsplatz gibt es unterschiedliche Ansätze und Methoden. Sehr gerne stellen wir Ihnen mit einer Mitarbeiterbefragung, einem sogenannten Experten-Verfahren und einem Workshop exemplarisch drei Herangehensweisen vor.
Planung & Umsetzung
Der Erfolg einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung steht und fällt mit der richtigen Planung und einer offenen innerbetrieblichen Kommunikation. Wir begleiten Sie vom Erstgespräch über die Information Ihrer Belegschaft bis zur Präsentation der Ergebnisse und gegebenenfalls der Umsetzung der Maßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.
Sollten Sie sich für eine Mitarbeiterbefragung entschließen, so setzen wir diese mit unserem Arbeitsplatzcheck um, mit dem wir bereits rund 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befragt haben. Ebenso stehen wir für die Durchführung moderierter Verfahren zur Verfügung. Und auch wenn Sie ein Experten-Verfahren bevorzugen, beraten und unterstützen wir Sie.
Setzen Sie sich bitte direkt mit Dr. Katrin Henneke-Garbrecht in Verbindung, die als Fachberaterin für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz Ihre Ansprechpartnerin ist. Schreiben Sie eine E-Mail (dr.katrin.henneke@werkarztzentrum.de).